Wirksames Handeln
„Effektivität ist das Ergebnis wirksamen Handelns,
Handeln beginnt mit dem Anstoß zur Veränderung“

Wir beraten Sie gern!

Hamburg

Parchim

Steuergestaltung

rechnen und vergleichen

Diverse Internetseiten zeigen Steuertricks auf, die meistens auf den Einzelfall nicht übertragbar sind. Für uns ist es wichtig, dass wir unseren Mandanten ausrechnen, welche Steuerbelastungen einzelne Gestaltungsalternativen nach sich ziehen. Wir rechnen zu Ende und zeigen neben den Zahlen auch generelle Vor- und Nachteile von z.B. Umwandlungen oder Holding-Modellen auf.

Wir beraten, ob ein Rechtsformwechsel sich lohnt oder wie ein Unternehmensan- oder –verkauf gestalted werden sollte. Die Unternehmensnachfolge bietet häufig mehrere Alternativen und das Gestaltungspotential von Erbschaften und Schenkungen begleiten wir frühzeitig, um Steuerbelastungen zu optimieren.

Wir berechnen für Sie anhand des vorläufigen Ergebnisses der September-/Oktoberbuchführung (Grundlage ist die September-BWA), Ihren voraussichtlichen Jahresgewinn und damit auch Ihre voraussichtliche steuerliche Belastung. Investitionen können, soweit wirtschaftlich sinnvoll, aus steuerlichen Gesichtspunkten vorgezogen werden, oder Sie können sich rechtzeitig auf anstehende Steuerbelastungen einstellen. Im Falle von sinkenden Unternehmensgewinnen, setzen wir Ihre vierteljährlichen Steuervorauszahlungen herab, um Ihnen eine höhere Liquidität zu verschaffen.

Wir untersuchen, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen am sinnvollsten ist. Dabei wird insbesondere auf Haftungstatbestände und steuerliche Belastung geachtet. Sobald sich steuerliche Gestaltungen eröffnen, führen wir Belastungsvergleiche durch und zeigen Vor- und Nachteile auf.

Ist ein Rechtsformwechsel notwendig, begleiten wir Sie bei allen steuerlich relevanten Fragestellungen, erstellen Umwandlungsbilanzen und zeigen steuerliche Konsequenzen auf.

Möchten Sie Ihr Unternehmen auf die nächste Generation übertragen, helfen wir Ihnen, eine steueroptimale Lösung zu finden. Insbesondere bei „Familiengesellschaften“ sind steuerliche Gestaltungen Die persönlichen Ziele des/der Unternehmers/-in müssen bei den steuerlichen Gestaltungen berücksichtigt werden. Wir beraten Sie bei Unternehmensnachfolgen vollumfänglich.

Ist eine Erweiterung Ihres Unternehmens durch Zukäufe geplant, beraten wir Sie hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen. Bei einem Unternehmensverkauf wird die Steuerbelastung des Verkaufserlöses berechnet. Eröffnen sich steuerrechtliche Wahlrechte, können wir sie Ihnen aufzeigen und für Sie die steuergünstigste Variante erarbeiten.

Steuerrechtliche Vertragsgestaltungen bieten weiteres steuerliches Gestaltungspotential. Bei Unternehmensverkäufen überprüfen wir die steuerrechtlichen Vertragsausgestaltungen. Die Finanzverwaltung stellt bei steuerrechtlichen Vertragsgestaltungen hohe Anforderungen an das Vertragswerk.

Um den hohen Anforderungen der Finanzverwaltungen zu genügen, muss die Vertragsdurchführung sorgfältig beachtet werden.

Um hohe Freibeträge bei Erbschafts- und Schenkungssteuergestaltungen optimal auszunutzen, muss über Jahre im Voraus und übergreifend geplant werden. Die eventuellen Steuerbelastungen können berechnet werden. Für einen Erbfall muss dann für die potenzielle Steuerbelastung eine Liquiditätsreserve angelegt werden, sofern das Vermögen beispielsweise größtenteils aus Grundstücken besteht.

Wir beraten Sie, wie Sie Ihr Vermögen am steuergünstigsten auf die nächste Generation übertragen können, wie Sie Wahlrechte ausnutzen und auf welche Besonderheiten geachtet werden muss, falls gesetzliche Änderungen anstehen.